Kennzeichnungspflicht für alle Rinder – Die Ohrmarke

Alle seit 1998 neugeborenen und in EU-Betrieben gehaltenen Tiere müssen nach spätestens 7 Tagen mit einer so genannten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Dieses ist eine einheitliche und flexible gelbe Kunststoffmarke an beiden Ohren der Rinder, welche Angaben über das Herkunftsland und Bundesland sowie eine fortlaufende Nummer enthalten.

Seit dem 1. Januar 2011 sind Ohrmarken Pflicht, die beim Einziehen ein kleines Stückchen Gewebe aus dem Ohr herausdrücken. Diese Gewebeproben müssen eingeschickt werden um auf das BVD-Virus untersucht zu werden. BVDV verursacht eine gefährliche Durchfallerkrankung bei Rindern, besonders Kälbern. Direkt nach dem Einziehen der Ohrmarken müssen die Proben in den zum neuen Ohrmarkenset dazugehörenden Probenbehälter gefüllt und in das nächste Labor geschickt werden. Unsere Proben werden im Hessischen Landeslabor in Kassel untersucht.

Die Ohrmarken behalten die Tiere ein Leben lang, eine Umkennzeichnung ist in der Regel nicht zulässig. Übrigens gibt es so was auch bei anderen Tieren, wie z.B. bei Schweinen und Schafen. Jede Nummer ist einmalig und damit ist jedes Tier eindeutig zu identifizieren. Dafür gibt es ein Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (kurz HI-Tier oder auch HIT). Auf dieser Onlineplattform müssen Tiere nach der Geburt angemeldet werden. Ändern sie ihren Standort, muss dies verzeichnet werden. Wenn wir zum Beispiel mit einigen Tieren zu einer Zuchtschau nach Alsfeld fahren, werden sie in Fürstenhagen abgemeldet und in Alsfeld angemeldet, erst nach der Rückkehr werden sie wieder in Fürstenhagen angemeldet.

Aufbau der Kennziffer auf der Ohrmarke: DE aa bbb cc ccc

Neue Gewebeprobeohrmarke zur BVDV Untersuchung

DE – das entsprechende EU-Land
aa – Nummer für das Bundesland
bbb cc ccc- Fortlaufende 8-stellige Seriennummer

Übersicht der Bundesländer:
01 – Schleswig-Holstein
09 – Bayern
02 – Hamburg
10 – Saarland
03 – Niedersachsen
11 – Berlin
04 – Bremen
12 – Brandenburg
05 – Nordrhein-Westfalen
13 – Mecklenburg-Vorpommern
06 – Hessen
14 – Sachsen
07 – Rheinland-Pfalz
15 – Sachsen-Anhalt
08 – Baden-Württemberg
16 – Thüringen

Muster der in den Deutschland verwendeten Ohrmarken, Tierpässe und Bestandsregister für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Unseren Fleischpaketen legen wir ab sofort die Nummer des Schlachttieres bei. Anhand dieser Nummer können Sie jederzeit zurückverfolgen um welches Tier es sich gehandelt hat, wo dieses Tier überall gewesen ist und wann es geboren und wann es geschlachtet wurde.

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