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Kennzeichnungspflicht für alle Rinder – Die Ohrmarke

Alle seit 1998 neugeborenen und in EU-Betrieben gehaltenen Tiere müssen nach spätestens 7 Tagen mit einer so genannten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Dieses ist eine einheitliche und flexible gelbe Kunststoffmarke an beiden Ohren der Rinder, welche Angaben über das Herkunftsland und Bundesland sowie eine fortlaufende Nummer enthalten. Seit dem 1. Januar 2011 sind Ohrmarken Pflicht, die beim Einziehen ein kleines Stückchen Gewebe aus dem Ohr herausdrücken. Diese Gewebeproben müssen eingeschickt werden um auf das BVD-Virus untersucht zu werden. BVDV verursacht eine gefährliche Durchfallerkrankung bei Rindern, besonders Kälbern. Direkt nach dem Einziehen der Ohrmarken müssen die Proben in den zum neuen Ohrmarkenset dazugehörenden Probenbehälter gefüllt und in das nächste Labor geschickt werden. Unsere … Weiterlesen

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