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Privatsphäre? Nicht für unsere Rinder.

„Wenn jemand eine Reise tut/So kann er was verzählen;“ (Matthias Claudius). Wenn jemand mit Rindern verreist, hat er was zu tun. Bevor unsere Rinder in den Hänger steigen dürfen, um zu einer Zuchtschau zu fahren müssen zahlreiche Vorschriften befolgt werden: Jeder Veranstalter verlangt eine aktuelle Amtstierärztliche Bescheinigung, die belegt, dass das Tier weder den BHV 1 noch BVD Virus in sich trägt. Das bedeutet zwei Wochen vor Abfahrt muss den Tieren Blut abgenommen werden, die Röhrchen müssen zum Hessischen Landeslabor geschickt werden und nach Rückmeldung stelllt der Amtstierarzt die Bescheinigung aus. Das Blut entnimmt die Tierärztin übrigens bei den dickfelligen Highland Catlle aus einer Vene der Schwanzunterseite (Vena caudalis mediana). … Weiterlesen

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